Ambulante Leistungen
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Freie Arztwahl
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Ärztliche Behandlung
Zu den ärztlichen Leistungen gehören Leistungen durch Spezialisten aller Fachrichtungen, Naturheilverfahren, Augenlasik, Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die Kinderwunschbehandlung sowie die ambulante Operation.
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100%
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Sehhilfen
Brillengestelle und Gläser sowie Kontaktlinsen, auch Tages- und Monatslinsen.
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Bis zu 500 € innerhalb von 24 Monaten, für Neuanschaffungen oder Reparatur
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Augenlasik
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100% nach vorheriger schriftlicher Zusage
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Hilfsmittel
Bestimmte aufgezählte Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) können ohne vorherige Zusage direkt bezogen werden. Weitere Hilfsmittel werden nach vorheriger Zusage erstattet. Voraussetzung ist die Verordnung durch den Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
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100%
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Psychotherapie
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich.
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100% bis zu 30 Sitzungen, bis zu 80% ab der 31. Sitzung, bis zu 70% ab der 61. Sitzung
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Vorsorgeuntersuchungen
Auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus.
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100 %
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Ambulante Operationen
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100%
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Weitere Leistungen
Weitere Leistungen erhalten Sie für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Heilmittel, Entziehungsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Krankentransporte, Kinderwunschbehandlung, ambulante Entbindung, Hebamme und Entbindungspfleger. Die genauen Leistungshöhen dieser Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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Zahnleistungen
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Zahnbehandlung
einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Zahnprophylaxe.
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100%
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Zahnersatz, Zahnkronen und Einlagefüllungen
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Bis zu 85%
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Implantate
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Bis zu 85% bei bis zu sechs Implantaten je Kiefer
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Kieferorthopädie bis zum 19. Lebensjahr
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100%
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Erstattung in den ersten 5 Jahren
je Versicherungsjahr für Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, Implantate: – Im 1. Jahr bis zu 1.000 € – In den ersten 2 Jahren bis zu 2.000 € – In den ersten 3 Jahren bis zu 3.000 € – In den ersten 4 Jahren bis zu 4.000 € – In den ersten 5 Jahren bis zu 5.000 € Die Staffel entfällt ab dem 6. Jahr und immer bei Unfall.
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bis zu 5.000 €
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Stationäre Leistungen
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Freie Krankenhauswahl
Krankenhäuser, die auch Kuren bzw. Rehabilitationsmaßnahmen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, nach schriftlicher Zusage. Die Versicherungsleistungen bei Behandlungen im Ausland erfolgen im tariflichen Rahmen. Sie sind begrenzt auf die in Deutschland üblichen Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
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Privatärztliche Behandlung
Versichert sind ärztliche Leistungen im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Arzte. Für Aufwendungen über die Höchstsätze hinaus erfolgt eine Erstattung, wenn diese durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind. Die Aufwendungen müssen nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sein.
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100%
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Zweibettzimmer
60% für das Einbettzimmer, wenn das Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört
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100%
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Einbettzimmer
Übernahme der Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer
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hinzuwählbar
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Weitere Leistungen und Besonderheiten
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Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein. Bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Die Behandlungskosten werden bis zu der Höhe übernommen, wie sie im jeweiligen Land üblich sind. Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz bis zu 6 Monaten. Bei Reiseunfähigkeit maximal weitere 2 Monate. Die Behandlungskosten werden bis zur doppelten Höhe übernommen, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden. Für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport werden 100% der zusätzlichen Kosten übernommen, wenn der Rücktransport über die DKV organisiert wird. Sonst 80%.
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Serviceleistungen
Gesundheitstelefon und 24-Stunden-Notruf-Service
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